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   LG Aachen, 13.08.2015 - 2 S 116/15   

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https://dejure.org/2015,27531
LG Aachen, 13.08.2015 - 2 S 116/15 (https://dejure.org/2015,27531)
LG Aachen, Entscheidung vom 13.08.2015 - 2 S 116/15 (https://dejure.org/2015,27531)
LG Aachen, Entscheidung vom 13. August 2015 - 2 S 116/15 (https://dejure.org/2015,27531)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 24.05.2011 - 10 U 12/09

    Bauspardarlehen: Wirksamkeit einer Klausel über ein einmaliges

    Auszug aus LG Aachen, 13.08.2015 - 2 S 116/15
    |> um eine gemäß § 307 BGB kontrollfähige Preisnebenabrede - so die Auffassung der Kläger und des OLG Hamburg (10 U 12/09, Beschluss vom 24.5.2011, Rn.4) - ist durch Auslegung aus der Sicht eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden bei verständiger und redlicher Betrachtung zu ermitteln (BGH XI ZR 405/12, Urteil vom 13.05.2014, Rn.25).
  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Auszug aus LG Aachen, 13.08.2015 - 2 S 116/15
    In den vom BGH insoweit entschiedenen Fällen (BGH XI 405/12, XI ZR 170/13) ging es jeweils ausdrücklich um ein "Bearbeitungsentgelt", das schon begrifflich keine Gegenleistung für das gewährte Darlehen darstellt, also um eine kontrollfähige Preisnebenabrede.
  • BGH, 08.11.2016 - XI ZR 552/15

    Zu Formularklauseln über Darlehensgebühren in Bausparverträgen

    aa) Nach einer Meinung werden solche Vereinbarungen für zulässig gehalten, wobei - mit unterschiedlicher Begründung - teilweise schon die Kontrollfähigkeit der betreffenden Klauseln, jedenfalls aber eine mit diesen verbundene unangemessene Kundenbenachteiligung verneint wird (OLG Hamburg, BeckRS 2013, 19671; OLG Hamm, WM 2010, 702, 705 (Agio-Klausel); LG Hamburg, WM 2009, 1315, 1317 f.; LG Dortmund, BeckRS 2009, 18346 (Agio-Klausel); LG Aachen, BeckRS 2015, 17013; LG Stuttgart, ZIP 2015, 2165, 2168; AG Mainz, ZIP 2015, 1675 f.; AG Ludwigsburg, Urteil vom 12. Juni 2015 - 5 C 25/15, juris Rn. 20 ff.; Schäfer/Cirpka/Zehnder, Bausparkassengesetz und Bausparkassenverordnung, 5. Aufl., § 5 Anm. 31; Batereau, WuB IV C. § 307 BGB 3.09; Haertlein, WM 2014, 189, 201; ders., BKR 2015, 505, 508 f.; Herresthal, ZIP 2015, 1949, 1954 ff.; Edelmann, WuB 2015, 653, 654 ff.; Herzog, Bausparkassen-Bedingungen und AGB-Kontrolle, 2006, S. 262; Bruchner/Krepold in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 4. Aufl., § 78 Rn. 132).

    (1) Entgegen der Ansicht der Revisionserwiderung und einer in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung (vgl. LG Stuttgart, BKR 2016, 129, 131; LG Aachen, Urteil vom 13. August 2015 - 2 S 116/15, juris Rn. 13 f.; AG Ludwigsburg, Urteil vom 12. Juni 2015 - 5 C 25/15, juris Rn. 24 ff.; AG Mainz, ZIP 2015, 1675 f.; Bruchner/Krepold in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 4. Aufl., § 78 Rn. 132; Edelmann, WuB 2015, 653, 654; Haertlein, WM 2014, 189, 195; Herresthal, ZIP 2015, 1949, 1954 f.) handelt es sich bei der laufzeitunabhängig ausgestalteten Darlehensgebühr nicht um ein neben dem Zins vereinbartes (Teil-)Entgelt für die Kreditgewährung.

  • OLG Köln, 29.04.2016 - 20 U 4/16

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Es kann ausgeschlossen werden, dass der Kläger den Vertragsschlüssen widersprochen hätte, wenn er Kenntnis vom Bestehen eines Sicherungsfonds gehabt hätte, weil dies für ihn eine lediglich vorteilhafte Einrichtung ist (so auch zutr. LG Frankenthal, Urt. v. 12. August 2015 - 2 S 116/15 -, n.v.; GA 283).
  • OLG Köln, 24.06.2016 - 20 U 43/16
    Es kann ausgeschlossen werden, dass die Kläger den Vertragsschlüssen widersprochen hätten, wenn sie Kenntnis vom Bestehen eines Sicherungsfonds gehabt hätten, weil dies für sie eine lediglich vorteilhafte Einrichtung ist (so bereits Senat, Urt. v. 29. April 2016 - 20 U 4/16 - zutr. auch LG Frankenthal, Urt. v. 12. August 2015 - 2 S 116/15 -, n.v.).
  • OLG Köln, 02.08.2016 - 20 U 102/16

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer

    Es kann ausgeschlossen werden, dass die Klägerin dem Vertragsschluss widersprochen hätte, wenn sie Kenntnis vom Bestehen eines Sicherungsfonds gehabt hätte, weil dies für sie eine lediglich vorteilhafte Einrichtung ist (so auch zutr. LG Frankenthal, Urt. v. 12. August 2015 - 2 S 116/15 -, n.v.).
  • LG Köln, 03.02.2016 - 26 O 84/15

    Verzinsliche Rückzahlung der Beiträge der geschlossenen fondsgebundenen

    Soweit die Kläger rügen, dass Angaben zum Sicherungsfonds fehlen, schließt sich die Kammer den auch nach ihrer Ansicht zutreffenden Erwägungen des LG Frankenthal in dem von der Beklagten in Bezug genommenen Urteil vom 12.8.2015 - 2 S 116/15 - an, in dem es heißt:.
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